20. Februar 2017

Schulschwänzer

Tags:

Die Ermahnungen im Schuljahr 2015/16 stiegen auf 1.810 Fälle an. Die Hausbesuche werden von den Behörden dann gemacht, wenn ein Kind mehr als 3 Tage oder 20 Stunden im Monat unentschuldigt in der Schule fehlt. Im Jahr zuvor waren es 1.500 Fälle gewesen. In 1.098 Fällen wurden Bußgelder verhängt. Darüber hinaus sind Ermittlungsverfahren, Strafbefehle oder Anklagen möglich. In 41 Fällen wurden Bußgelder verhängt, da Eltern eigenmächtig die Ferien ihrer Kinder verlängert hatten.

Diese Seite ausdrucken Diese Seite ausdrucken